Katrin Wülfken

Rechtsanwältin

Katrin Wülfken - Rechtsanwältin

Anwalts
Profil

Rechtsanwältin mit Schwerpunkt auf dem Gebiet des Zivilrechts.

Zulassung zur Rechtsanwaltschaft 1993.

Anwaltliche Tätigkeit: 1993 bis 2007 Rechtsanwältin in Berlin. 1993/1994 im Verkehrsrechtsdezernat einer Großkanzlei. 1994 bis 2007 Rechtsanwältin in einer mittelständischen Berliner Anwalts- und Notariatskanzlei. Seit Oktober 2007 Rechtsanwältin in Hamburg.

Juristische Ausbildung: Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin. Erstes juristisches Staatsexamen 1990 in Berlin. Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Zweites juristisches Staatsexamen 1993 in Düsseldorf.

Rechts
Bereiche

Ich bin anwaltlich tätig auf dem Gebiet des Bürgerlichen Rechts einschließlich des Arbeitsrechts.

Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung meiner Mandanten bei der Durchsetzung bzw. der Abwehr von Ansprüchen.

Wenn Sie einen Zivilprozess oder einen Arbeitsgerichtsprozess führen wollen oder müssen, kann ich Sie über die gebotene und sinnvolle Vorgehensweise beraten und Sie in dem gerichtlichen Verfahren vertreten (mit Ausnahme von Verfahren vor dem Bundesgerichtshof).

Im Frühstadium streitiger Auseinandersetzungen stellt die gesetzliche Lage vielfach besondere Anforderungen, etwa durch Form- und Fristvorschriften. Frühzeitige anwaltliche Beratung kann es erleichtern, diese rechtzeitig zu erkennen und sachgerecht zu berücksichtigen.

Auch ohne jeden Streit haben manche Vorhaben eine rechtliche Dimension. Dann kann anwaltliche Begleitung des Projektes, etwa zur Erarbeitung einer vertraglichen Regelung, geboten sein. Die Ausarbeitung von Verträgen stellt einen weiteren Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit dar.

Ich übernehme unter anderem Fälle aus den Bereichen Mietrecht, Arbeitsrecht, Dienstvertragsrecht, Werkvertragsrecht, Maklerrecht, Grundstücksrecht.

Kosten

Falls nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung meiner anwaltlichen Tätigkeit nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Das bedeutet regelmäßig, dass sich die Kosten nach dem Gegenstandswert, auch Streitwert genannt, richten.

Eine andere Möglichkeit besteht darin, eine Vergütungsvereinbarung zu treffen, etwa als Vereinbarung eines Pauschalbetrages oder als Vereinbarung einer Abrechnung nach Zeitaufwand. Eine Vergütungsvereinbarung kommt zum Beispiel für Fälle in Frage, in denen der Gegenstandswert nicht ohne weiteres ersichtlich ist. Wenn die Abrechnung nach Zeitaufwand (Stundensatz) vereinbart wird, dokumentiere ich die angefallenen Zeiten und rechne minutengenau ab.

Kontakt

KATRIN WÜLFKEN
RECHTSANWÄLTIN

Weidenallee 26 a
20357 Hamburg | Germany

Tel.: +49 (0) 40 480 965 91
Mob.: +49 (0) 171 472 63 15
rechtsanwaeltin@k-wuelfken.de


    Bitte beachten Sie hierzu die Datenschutzhinweise unter Datenschutz.